Obergericht - nebenamtliche Tätigkeiten

Kleine Anfrage vom 10. Januar 2020

Kantonsrat, von Andreas Neuenschwander

Sehr geehrte Dame und Herren Regierungsräte

Es ist bekannt, die Arbeitslast am Obergericht ist hoch und viele Fälle werden mit sehr langer Verzögerung abgeschlossen. Diese unbefriedigende Situation wurde vom Kantonsrat erkannt und die Bitten um Pensenerhöhungen wurden erhört und schliesslich umgesetzt. Natürlich in der Hoffnung, dass die Pendenzen abgebaut werden und die anstehenden Fälle zukünftig schneller bearbeitet werden können.

In der Ausgabe 11/12-19 der «Anwaltsrevue» erschien ein Artikel der Herren Dr. iur. Kilian Meyer, Oberrichter, und MLaw Daniel Sutter, Gerichtsschreiber am Obergericht. Zudem figuriert Obergerichtspräsidentin Dr. iur. Annette Dolge, gemäss Website der Universität Bern, als Lehrbeauftragte am Institut für Strafrecht und Kriminologie. Diese Umstände, im Zusammenhang mit der hohen Belastung am Obergericht, werfen einige Fragen auf:

1. Wie hoch ist das Pensum der Obergerichtspräsidentin Dr. iur. Annette Dolge an der Universität Bern und wie lässt sich das mit Ihrer Tätigkeit als Obergerichtspräsidentin vereinbaren?

2. Sind dem Regierungsrat die journalistischen Tätigkeiten der Mitglieder und Mitarbeitenden des Obergerichts bekannt?

3. Wie wird gewährleistet, dass diese Tätigkeiten ausserhalb der Arbeitszeit am Obergericht wahrgenommen werden?

4. Sind die genannten Artikel auf eine Anzahl in einer gewissen Zeitspanne oder auf ausgesuchte Medien beschränkt?

Ich danke für die Beantwortung meiner Fragen.