Revision Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 8. Mai 2006 (412.100) und Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 28. November 2006 (412.101)

Sehr geehrter Herr Präsident

Darf ich sie bitten, folgende Motion auf die Traktandenliste zu setzten?

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Revision des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz (speziell Art. 31) und der Verordnung zum Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetzes (speziell Art 22 Abs. 3) vorzunehmen, mit dem Ziel die Berufsfachschule für Kaufmännische Berufe sowie die Berufe des Detailhandels in das Berufsbildungszentrum des Kantons (BBZ) zu integrieren und beide Ausbildungsgefässe zusammen zu führen.

Begründung:

Auf Frühjahr 20120 gehen voraussichtlich der Rektor des BBZ und die Rektorin der Berufsfachschule für kaufmännische Berufe und Berufe des Detailhandels in den Ruhestand. Dieser Umstand soll genutzt werden die Strukturen anzupassen. Analog den Verkehrsbetrieben macht eine gemeinsame Führung Sinn. Da es sich um berufliche Grundausbildung handelt, drängt sich auf, dass diese vom Kanton durchgeführt wird und die bisher mit einem Leistungsauftrag an den kaufmännischen Verein delegierte und mit einer Schülerpauschale entschädigte Grundausbildung vom BBZ übernommen wird. Die Angebote der Weiterbildung sind davon nicht betroffen und bleiben unabhängig beim Kaufmännischen Verein. Neben diversen Synergien fallen namentlich die Reduktion auf ein Rektorat und eine Schulleitung, einheitliche Ausführungsbestimmungen und eine Prüfungskommission analog den anderen Berufsausbildungen ins Gewicht. Es lassen sich signifikant Kosten sparen und Querfinanzierungen abbauen ohne Abstriche an Ausbildungsqualität und Ausbildungsangebot. Die Überführung der Schule (Grundbildung duale Lehren inkl. BM1 und BM2) ins BBZ führt gegenüber den externen Schülerpauschalen zu Einsparungen von über einer Million SFr. Die Schulgrösse ist mit total etwa 2500 Schülern ideal fürs BBZ und bewährt sich in anderen Kantonen.