Raumplanung & Verkehr

Die SVP zu Raumplanung & Verkehr: Klipp und klar

Im Grundsatz

Die SVP steht ein für eine umweltverträgliche Ressourcennutzung in der kommunalen und kantonalen Raumplanung. Eine massvolle Verdichtung von bestehenden Bauzonen und bedarfsgerechte Neueinzonungen sind anzustreben. Vorschriften und Bewilligungen sind auf das Notwendige, wie z.B. vernünftige Sicherheits- und Brandschutzvorschriften, zu beschränken.

Eine sinnvolle Raumplanung soll die Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebieten sowie die haushälterische Nutzung von Bauland sicherstellen. Die SVP setzt sich für den Schutz des privaten Grund- und Wohneigentums ein und bekämpft bürokratische Eingriffe. Die SVP verlangt eine Straffung von Rechtsmittelverfahren. Die bestehende Bausubstanz muss erneuert oder ersetzt werden können. Nur so können unnötige Kosten vermieden und Standortnachteile abgebaut werden.

Funktionsfähige Verkehrswege sind die Grundlage für Wohlstand, Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung. Mit dem weiteren Bevölkerungszuwachs, nicht nur in unserem Kanton, sind wir auf gute und schnelle Verkehrsverbindungen angewiesen. Die Pendlerverbindungen von und nach Zürich via Eglisau oder via Winterthur sind technisch auszubauen. Die SVP setzt sich ein für die freie Wahl der Verkehrsmittel und sie wehrt sich gegen das gegenseitige Ausspielen der unterschiedlichen Verkehrsträger.

Die SVP fordert gezielte Massnahmen

  1. 1. Ein liberales, unbürokratisches Planungs- und Baurecht, welches sich auf das Notwendige und das Wichtigste be¬schränkt. Beschränkungen, welche über das eidgenössische Raumplanungsgesetz hinausgehen, werden abgelehnt.
  2. Eine zentralistische Zonenplanung wird abgelehnt.
  3. Der Wirtschafts- und Entwicklungsförderung ist Priorität und Beachtung einzuräumen. Mit den bestehenden Möglichkeiten sollen auch kleinere Gemeinden in ihrer Entwicklung weiter wirtschaftlich unterstützt und gefördert werden.
  4. Kein übermässiger Eingriff des Staates in die Eigentumsrechte der Grundeigentümer.
  5. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist lokalen Unternehmen Priorität einzuräumen. Firmen mit Steuersitz im Kanton Schaffhausen und solche, welche Lehrlinge ausbilden, sind bevorzugt zu behandeln.
  6. Mehr Handlungsspielraum, weniger Formalismus, Abbau von Behinderungen und Hindernissen bei Sanierungen und Neubauten.
  7. Auflösung der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission (KNHK). Mehrheitsentscheide der Stimmbevölkerung sind höher zu gewichten als Forderungen von Fachorganisationen.