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In einer Variante zur Totalrevision der Stadtverfassung kann bestimmt werden, ob die Stadtratspensen auf gleichberechtigte 70% angepasst werden sollen. Heute haben wir zwei Vollämter und drei Halbämter (2 x 100% + 3 x 50%). Mit der Variante würden die Stadträte untereinander gleichberechtigt und gleichzeitig das Gesamtpensum (350%) nicht erhöht.